Allgemeine Geschäftsbedingungen Anmeldung Anmeldungen sollten nach telefonischer Belegungsanfrage schriftlich erfolgen. Bei Einzelgästen und Familien ist binnen 14 Tagen nach Erhalt des Belegungsvertrages eine Anzahlung in Höhe von 10 % der gebuchten Leistungen zu zahlen. Bei Schul- und Gruppenreisen ist die schriftliche Rückbestätigung binnen 14 Tagen unterschrieben zurück zu schicken. Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Zusage bzw. dem Eingang der Anzahlung für beide Seiten verbindlich. Bezahlung Die Kosten lt. Belegungsvertrag, abzgl. evtl. Anzahlungen, sind für Gruppen 14 Tage vor Anreise zu zahlen, für Einzelgäste und Familien bei Anreise spätestens bei Abreise. Absagen Absagen (Stornierungen) müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung oder Nichtantritt eines gebuchten Aufenthaltes wird eine angemessene Entschädigung (Stornierungsgebühr) fällig, welche nach folgenden Kriterien gestaffelt ist:
Bei Reisen von Schulklassen/Gruppen
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bis zur 31. Woche vor Reiseantritt ab der 30. Woche vor Reiseantritt ab der 20. Woche vor Reiseantritt ab der 8. Woche vor Reiseantritt
| 50,- Euro Bearbeitungsgebühr 15% 30% 50% |
des Gesamtpreises pro gebuchter Person. Infolge verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht erstattet. Bei vorzeitiger Abreise aus gesundheitlichen Gründen (Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich) werden 50 % aller nicht in Anspruch genommenen Leistungen berechnet. Ansonsten gilt, wer angereist ist, zahlt auch den gesamten gebuchten Aufenthalt. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung auf eigene Kosten abzuschließen. Ausfallzahlung Wenn zwischen der Zahl der angemeldeten und angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt, müssen je Person und Tag als Entschädigung 50 % aller vereinbarten Leistungen gezahlt werden. Haftung Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Heimleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Heimes befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Puan Klent MitarbeiterInnen oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Aufsichtspflicht und Haftung obliegt den Lehrern, Begleitlehrern, Gruppenbetreuern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Benutzung der zur Verfügung gestellten Räume und Sporteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich vertraglich, sich im Rahmen seines Aufenthaltes an den in der Satzung beschriebenen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren und mit dem Schullandheimaufenthalt konkrete Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verfolgen. |